AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendbarkeit, Begriffsbestimmungen

Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierheilpraktikerin Julia Voiß-Heitmüller und Kunden als Behandlungsvertrag gemäß § 611 Abs. 1 BGB.

Der Vertrag kommt zustande mit:

Julias Tierheilpraxis
Julia Voiß-Heitmüller
Alte Dorfstraße 1
31234 Edemissen
Tel.: 0172-4385150
e-Mail: info@julias-tierheilpraxis.de

Im Folgenden „THP“ genannt und einem Tierhalter/-besitzer/ Verfügungsberechtigten, im Folgenden „Kunde“ genannt.


§ 1.1 Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen und Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch die THP.


§ 2 Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot der THP annimmt und sich an die THP zum Zwecke der Beratung und Therapie wendet. Die THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z. B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, die THP aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder diese sie in Gewissenskonflikte bringen können.) Hierbei bleibt der Honoraranspruch der THP für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.

Die THP berät den Kunden fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten, die in ihrer Praxis zur Anwendung kommen und deren Vor- und Nachteile. Die Behandlungszeiten richten sich nach Vorgaben der THP, können aber im Einzelfall länger dauern als zunächst angenommen. Mit der Behandlung werden die Selbstheilungskräfte angeregt, diese können von Patient zu Patient verschieden sein.

Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung und Therapie beim Tier erbringt die THP ihre Dienste gegenüber dem Kunden. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB. Ein Heilversprechen wird nicht gegeben.

 

§ 3 Mitwirkung des Kunden

Die THP ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder/und lückenhaft erteilt, dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder wenn Therapiemaßnahmen vereitelt werden.

 

§ 4 Terminvereinbarungen/Terminabsagen/Seminare-Vorträge

Untersuchungs- und Behandlungstermine gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese auf dem Postweg, per Email, über SMS/WhatsApp/Telegram oder telefonisch von der THP bestätigt wurden. Mit der Bestätigung kommt es somit zu einem Behandlungsvertrag und gleichzeitig einer Zustimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Termin-Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin per Telefon, SMS/WhatsApp/Telegram oder eMail erfolgen und bestätigt werden von der THP. Wird der Termin später als 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt, fällt eine Pauschale in Höhe von 25,00 € an, dies gilt ebenfalls für nicht abgesagte Telefontermine. Tritt der Kunde bei Ankunft des THP von dem Behandlungsvertrag zurück oder ist am vereinbarten Termin nicht anwesend, werden die für den Termin anfallenden Behandlungskosten zu 100% und die entstandenen Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.

Die THP behält sich das Recht vor Termine auch kurzfristig, wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigen Grund abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird darüber ausreichend früh in Kenntnis gesetzt.

Die THP behält sich das Recht vor Seminare und Vorträge (insbesondere bei ungenügender Beteiligung) auch kurzfristig, auf Grund von Erkrankung oder aus anderem wichtigen Grund abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird darüber in Kenntnis gesetzt. Bereits entrichtete Gebühren werden gutgeschrieben und ein Ersatztermin wird schnellstmöglich bekannt gegeben. In Ausnahmefällen wird die Gebühr zurückerstattet.

Bei Seminar-/Vortragsabsagen durch einen Teilnehmer, die bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung eingehen, werden die bisher gezahlten Beträge voll zurückerstattet bzw. fallen keine Kosten an. Für spätere Absagen oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag gibt es keine Kostenerstattung bzw. wird die Teilnahmegebühr voll in Rechnung gestellt.

Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verspätungen seitens der THP kommen. Ab einer Verspätung die länger als 15 Minuten beträgt, wird der Kunde umgehend telefonisch/per SMS/WhatsApp/Telegram informiert.

 

§ 5 Honorar

Die THP hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Die Höhe der Vergü­tung rich­tet sich, sofern die Honorare nicht individuell zwischen THP und Kunde vereinbart wurden, nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis von Julias Tierheilpraxis. Dieses orientiert sich am Ge­bührenverzeichnis der Tierheil­praktiker. Für die Hausbesuche werden Fahrtkosten berechnet. Berechnet wird die ge­samte, durch die THP gefahrene Strecke (Hin- und Rückfahrt).


Informationen per Telefon oder E-Mail einer laufenden Behandlung
Kurze Informationen, wie die Weiterleitungen von Laborergebnissen der THP, Anpassung von Anwendungszeiträumen oder die Nachfrage von Behandlungsverläufen sind in der Regel kostenfrei. Darüber hinaus werden zu bereits bekannten Patientenfällen telefonische oder schriftliche Beratungen und Therapieanpassungen bzw- erweiterungen in Form von E-Mails oder Nachrichten (SMS, Telegram, Whats App) auf Basis der aktuellen Stundensätze berechnet.


§ 6 Zahlungsbedingungen

Die Honorare sind vom Kunden grundsätzlich für jeden Behandlungstag bar ge­gen Quittung zu bezahlen. In Ausnahmefällen kann eine Zahlung auf Rechnung vereinbart werden. Alle gestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt jedoch spätestens inner­halb 8 Tagen ohne Abzug von Skonto fällig..

Der Kunde kommt bei Überschreitung der o. g. Zahlungsfrist sofort in Zahlungsverzug. Die THP wird nur eine einzige Mahnung versenden; erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen. Sofern eine Rechnung nicht zeitgerecht überwiesen wurde, werden bereits für die 1. Mahnung Mahngebühren von 6 EUR auf der nachfolgenden Rechnung berechnet.

Bei Behandlungsabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistun­gen erhalten..

Vermittelt die THP Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z. B. Laborleistungen), dann ist die THP berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen. In der Rechnung sind diese Beträge gesondert ausgewiesen. Die THP ist berechtigt, beim Kunden eigene Honorare geltend zu machen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist die THP von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z. B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen THP und Dritten (z. B. Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.


§ 7 Auskunftspflicht/Datenschutz

Die THP beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

Die THP erhebt, verarbeitet oder nutzt personenbezogene Daten des Kunden und Daten des Tieres ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.

Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die THP behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird.

Die Schweigepflicht ist nicht anzuwenden, wenn die THP aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Melde- und Anzeigepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

Die THP führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen nicht zu; er kann auch keine Herausgabe dieser verlangen.

Sofern der Kunde eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die THP kosten- und honorarpflichtig aus ihren Aufzeichnungen. Soweit Originale dazugehören,  werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in bei der THP befinden.

 

§ 8 Haftung des Behandlers

Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen. Von der THP werden überwiegend Behandlungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch und wissenschaftlich nicht anerkannt sind. Deshalb wird ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert und wäre zudem gesetzlich unzulässig.

 

§ 9 Haftungsausschluss Futterpläne

Die individuell beauftragten Futterpläne basieren auf aktuellen Informationen ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse. Dabei ist zu beachten, dass mit den erstellten Futterplänen bei einigen Nährstoffen die derzeit gültigen wissenschaftlichen Bedarfswerte für Hunde und Katzen gemäß National Research Council (NRC) zu Grunde gelegt werden. Zu beachten ist jedoch, dass die genannten Bedarfswerte eine Bioverfügbarkeit der Nährstoffe von nur 10-50 % berücksichtigen, also davon ausgegangen wird, dass 50-90 % des aufgenommenen Nährstoffs nicht vom Körper aufgenommen werden. Die Bioverfügbarkeit wird nach wissenschaftlichen Erkenntnissen u. a. durch s. g. diätische Antagonisten wie z. B. das in Getreide und Soja vorkommende Phytat gehemmt. Diese Futtermittel werden in kommerziellen Fertigfuttern in hoher Menge eingesetzt, was durch die NRC-Bedarfswerte berücksichtigt wird. Aufgrund der Tatsache, dass diese Nahrungsmittel bei BARF nur in geringen Mengen Einsatz finden, ist von einer erhöhten Bioverfügbarkeit der Nährstoffe bei einer fleischbasierten Ernährung des Tieres auszugehen. Eine höhere Bioverfügbarkeit führt zu einer Senkung der betreffenden Bedarfswerte. Bis dato wurden keine wissenschaftlich belegten, angepassten Bedarfswerte für gebarfte Tiere vom NRC veröffentlicht. Tierhalter, die BARF betreiben, gehen daher für gewöhnlich davon aus, dass ein Futterplan, trotz der Nichterfüllung einiger NRC-Bedarfswerte keine Mangelerscheinungen hervorruft. Die Anwendung der Futterpläne erfolgt aus diesem Grund auf Risiko des Kunden. Die Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine medizinische Diagnose, Beratung und Behandlung durch einen Tierarzt. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Der Erfolg der Ernährungsberatung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit und Umsetzung der Vorgaben durch den Kunden ab und kann nicht garantiert werden.

 

§ 10 Urheberrecht

Die im Rahmen der Beratung zur Verfügung gestellten Informationen (z. B. Futterpläne oder Informationsblätter) sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde verpflichtet sich, die Urheberrechte anzuerkennen und einzuhalten. Es werden keine Urheber-, Nutzungs- und sonstige Schutzrechte an den Inhalten auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist nur berechtigt, den Inhalt zu eigenen Zwecken zu nutzen. Er ist nicht berechtigt, den Inhalt im Internet oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung der Inhalte in sozialen Netzwerken. Eine öffentliche Wiedergabe oder sonstige Weiterveröffentlichung und eine gewerbliche Vervielfältigung der Inhalte wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte im abgerufenen Inhalt nicht entfernen. Urheberrechtsverletzungen werden in jedem Fall rechtlich verfolgt.

 

§ 11 Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Peine, bei Hausbesuchen der Wohnort des Kunden.
Gerichtsstand für beide Parteien: Amtsgericht Peine, Am Amthof 2,4,6,7, 31224 Peine

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.


Stand: 19.11.2020


Share by: